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ZUR INTERNATIONALEN GESETZGEBUNG DER VITAMINPRODUKTE


ZIELE

Im Folgenden geben wir den Artikel 3 der Statuten von La Leva di Archimede wieder, welcher die Ziele der Vereinigung enthält, sowie den Artikel 15 der Ausführungsregelung, mit dem die Möglichkeit gegeben wird, Zweigniederlassungen zu eröffnen.

Artikel 3 - Ziele

a) Sensibilisieren der öffentlichen Meinung durch Veröffentlichungen aller Art, durch Veranstaltungen, Ausbildungskurse und andere geeignete Mittel, zum Thema der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher, insbesondere aber nicht ausschließlich im Bezug auf Gesundheit, Ernährung, Heilung und Vorbeugung gegen Krankheiten, sowie auf die Entfaltung der Persönlichkeit und auf unsere persönliche Beziehung zu den Gegenständen des täglichen Gebrauchs, zur Umwelt im weitesten Sinn und Zur Natur in ihrer Ganzheit, welche über die klassische Dreiteilung hinausgeht;

b)Förderung des Studiums, der Forschung und der Lehre in Bezug auf Gesundheit, Ernährung und Medizin, im Sinne der Vorbeugung und der Heilung mit nicht einschneidenden und nicht gewaltsamen Methoden, die mit der Physiologie des menschlichen Körpers in Einklang stehen und seine Ganzheit im Leben und nach dem Tode respektieren, sowie die Naturgesetze, welche vom Instinkt suggeriert und geschützt werden;

c) Schutz des Rechts der einzelnen Verbraucher, ihre Entscheidungen in größtmöglicher Freiheit zu treffen sowie Eingreifen, auch mit Rechtsmitteln, zu Gunsten einzelner Verbraucher und der Gemeinschaft, in jenen Fällen wo diese Entscheidungsfreiheit in ungerechtfertigter Weise durch Prohibitionismus oder falschen Protektionismus eingeschränkt wird, sowie Durchsetzen der Forderung, daß der Bürger, Verbraucher in diesen Fällen zeitgerecht konsultiert wird, gegebenenfalls durch Ansprechen der Vereinigungen, die ihn repräsentieren.


Artikel 15 - Zweigniederlassungen

Um eine effektive Abwicklung der Tätigkeit der Vereinigung zu ermöglichen, ist es wünschenswert, daß Zweigniederlassungen des Vereins im nationalen Bereich, aber auch weltweit errichtet werden, denn viele der wichtigsten Forschungsarbeiten zu den Themen, welche die Ziele der Vereinigung berühren, werden zur Zeit vor allem im Ausland durchgeführt. Eine Zweigniederlassung kann nach Gutheißung eines detaillierten Vorschlages durch den Vorstand von einer Gruppe von Mitgliedern eröffnet werden, die außerhalb des Bereiches von Rom ansässig sind. Die Tätigkeit einer Zweigniederlassung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand, der gegebenenfalls einschreiten kann, um seine Anweisungen durchzusetzen.

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UNSERE PHILOSOPHIE

Man könnte meinen, daß eine weitere Vereinigung zum Thema Verbraucherschutz überflüssig sei - gibt es deren denn nicht schon zur Genüge? Nein, unsere Gründung ist darauf zurückzuführen, daß viele von uns nicht damit einverstanden sind, den Schutz ihrer Rechte in den Händen von institutionalisierten, durch bestimmte Interessen ausgenützten und dadurch auch unwirksamen Strukturen zu belassen.

Wir fühlen uns reif und fähig, in unabhängiger Weise darüber zu entscheiden, was uns im Bereich der Gesundheitsvorsorge schädlich oder nützlich sein kann und mehr im Allgemeinen glauben wir, daß der offizielle "Verbraucherschutz" oft aus dem Wunsch geboren wurde, uns zu beschwichtigen, uns nahezulegen, die "richtigen" Dinge zu konsumieren, in einem Wort, uns zu willigen Herdentieren, zu einem "Verbrauchervolk" zu machen.

Wir sind jedoch alle Individuen und so müssen unsere Entscheidungen auch individuell sein, wollen wir nicht alle Freiheit verlieren.

Oftmals verstecken sich die verschiedenen Prohibitionismen hinter der Fassade des Schutzes der Verbraucher und ihrer körperlichen und geistigen Gesundheit, wenn in Wirklichkeit ganz andere Interessen im Spiel sind.

Das fängt mit dem Alkoholverbot an, das zwar heute überwunden ist, das aber in den "goldenen zwanziger Jahren" der Mafia in Übersee schier unermesslichen Reichtum bescherte. Dann existiert auch das Drogenverbot, das für lange Zeit die Hanffasern vom Markt gefegt hat, denn diese waren eine unerwünschte Konkurrenz für die Synthesefasern bestimmter Chemiekonzerne. Dasselbe Verbot ist seit etwa vier Jahrzehnten eine wahre Goldgrube für Geheimdienste und Verbrecherringe geworden - sie schlagen aus Kokain und Heroin enorme Profite.

Wir erinnern dann noch an das "moralische" Sexverbot, das aus der Prostitution ein "schmutziges Gewerbe" gemacht hat, dessen Dienste jedoch von Armen und Reichen ohne viel Unterschied in Anspruch genommen werden. In diese Sparte fällt auch die Verfolgung der sexuell Andersdenkenden und das Stigma, das man ihnen anheftet. Letzter Auswuchs dieses Denkens ist der Protest zum Sex und vor allem zur Pädophilie im Internet, der einen willkommenen Anlaß liefert, nach wirksamen Kontrollen aller im Internet vorhandenen Daten zu rufen, auch der privaten und persönlichen Nachrichten, die über das Netz vermittelt werden, obwohl doch nicht auszuschließen ist, daß einige dieser Perversitäten wohl wissend und künstlich "on-line" gesetzt wurden, just um den Protest zu schüren.

Und nun noch, letzter Punkt in dieser kurzen Aufzählung der Prohibitionismen, aber deshalb nicht weniger heimtückisch, ist das Verbot der Entscheidungsfreiheit in Sachen Gesundheit. Man möchte uns überzeugen, daß ein Mädchen und seine Eltern nicht imstande seien zu entscheiden, ob eine Chemioterapiebehandlung angewandt werden soll, ob man sich also einer modernen Folterung unterziehen soll, die mittels Spritzen von hochgiftigen Mitteln das Böse, den Krebs, "austreiben" soll. Natürlich werden Impfungen aller Art von Amt aus verordnet, auch wenn es an Beweisen für mit ihnen in Zusammenhang stehende Schadwirkungen nicht fehlt. Diese werden wohlweislich verschwiegen, um das gute Geschäft nicht zu verderben. Man wendet immer noch den aus der Schlachthofpraxis stammenden barbarischen Elektroschock an, da er doch durch die Einführung der Anästhesie "humanisiert" wurde, und da wir gerade beim Aufzählen sind, sollten wir auch das Verbot der "hochdosierten Nährstoffe" erwähnen, die man unter allen Umständen von den Verbrauchern fernhalten will. Das ist auf jeden Fall die Einstellung einiger Ministerialbeamten und "Autoritäten" der Ernährungswissenschaft, die mehr um ihre Sitze auf Komitees besorgt sind als darum, uns die Mittel für eine wirksame Gesundheitsvorsorge in die Hand zu geben. Sie ziehen es offensichtlich vor, unsere Krankheiten "zu managen".

La Leva di Archimede ist gegen jede Art von Prohibitionismus, unter jedwedem Vorwand, aber vielleicht ist es hier wichtiger zu betonen, daß wir für die individuelle Entscheidungsfreiheit einstehen. Dies geht weit über die Sphäre der Gesundheit hinaus.

Wir konzentrieren zwar in dieser anfänglichen Zeit unsere Kräfte vor allem auf die Freiheit der Entscheidungen im Gesundheitsbereich, wo unserer Meinung nach dringendes Eingreifen not tut, aber unsere Philosophie erschöpft sich damit bei weitem nicht. Wir sind einer weiteren Entwicklung offen (wir ziehen eine "organische" Entwicklung dem forcierten Wachstum vor), die uns anderen Horizonten des Schutzes der Rechte der Einzelnen und der persönlichen Entscheidungsfreiheit in allen Bereichen näherbringen soll.